Samstag, 2. Juli 2016

Erste Zahlung an Viebrockhaus

Heute hatten wir die erste Rechnung von Viebrockhaus im Briefkasten. Wie vertraglich geregelt, ist die erste Zahlung mit der Bauantragstellung fällig. Gut das unsere Finanzierung in den Startlöchern steht. Ebenso war eine Freistellungsbescheinigung beigelegt, die nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe erforderlich ist.

Es wird bescheinigt, dass wir als Empfänger der Bauleistung von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit sind.