Dienstag, 14. Juni 2016

Post vom Notar, die Grundschuldbestellung für den restlichen Betrag

Heute gab es Post vom Notar. Wir hatten leider schon wieder vergessen, oder auch verdrängt, dass ja noch ein weiterer Termin ansteht. Die Grundschuld für den Grundstückskauf ist ja bereits eingetragen, da aber die Finanzierung für das Haus und die Nebenkosten nun auch fix sind, müssen wir nun den restlichen Betrag als Grundschuld eintragen lassen.
Das wir uns wieder einen kleinen 4 stelligen Betrag kosten.